Basilides-Verlag
© Basilides-Verlag 2022
Mediadaten
Anzeigenteil
Anzeigenformate
*Anschnittzuschläge werden gesondert berechnet. Siehe folgende Übersicht.
Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt.
Die Rabatte sind gemäß unserer Preisliste gültig ab 1.1.2022.
01.
Für
alle
Geschäftsbeziehungen
zwischen
dem
Auftraggeber
und
dem
Verlag
gelten
ausschließlich
unsere
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
sowie
die
aktuell
gültigen
Mediadaten.
Abweichende
Geschäftsbedingungen
des
Auftraggebers
finden
keine
Anwendung,
auch
wenn
der
Verlag
diesen
nicht
ausdrücklich widerspricht.
02.
Anzeigenaufträge
sind
spätestens
innerhalb
eines
Jahres
nach
Vertragsabschluss
auszuführen.
Der
Verlag
gewährleistet
die
bestmögliche
Veröffentlichung
der
Anzeige,
sowohl
drucktechnisch
als
auch
terminlich.
03.
Für
etwaige
Fehler
der
Veröffentlichung,
welche
der
Verlag
zu
vertreten
hat,
erhält
der
Auftraggeber
Ersatz in Form von unberechnetem Anzeigen, dem Umfang des ursprünglichen Auftrages entsprechend.
04.
Mängelansprüche
verjähren
innerhalb
eines
Jahres
gemäß
der
gesetzlichen
Bestimmungen
ab
Verjährungsbeginn.
05.
Der
Verlag
behält
sich
vor,
Anzeigen
oder
Beilagenaufträge
sowie
einzelne
Abrufe
im
Rahmen
eines
Abschlusses
aufgrund
des
Inhalts,
der
Herkunft
oder
der
technischen
Form,
welche
den
Anforderungen
des
Verlags
widersprechen,
abzulehnen.
Beilagen-
bzw.
Beihefteraufträge
werden
für
den
Verlag
erst
bindend
nach
Vorlage
eines
Musters
in
Originalgröße
und
mit
der
schriftlichen
Bestätigung
des
Verlages
an
den
Auftraggeber.
Die
evtl.
Ablehnung
des
Auftrages
wird
dem
Auftraggeber
in
Schriftform
mitgeteilt.
Die
Ablehnung eines Auftrages oder einzelnen Abrufes berechtigt nicht zum Rücktritt vom Gesamtauftrag.
06.
Der
Verlag
benötigt
die
Druckvorlagen
in
der
vom
Verlag
angegebenen
Spezifikation.
Diese
sind
dem
Verlag
unentgeltlich
zur
Verfügung
zu
stellen.
Die
Spezifikation
der
Druckvorlagen
und
der
Druckvorlagenschluss
sind
in
den
Mediadaten
aufgeführt
oder
werden
mit
dem
Auftraggeber
abgestimmt.
Kosten
für
Entwürfe
und
dergleichen
sind
im
Anzeigenpreis
nicht
enthalten.
Übernimmt
der
Verlag
die
Anfertigung
der
Entwürfe,
sind
die
Kosten
vom
Auftraggeber
zu
tragen
und
werden
entsprechend
in
Rechnung
gestellt.
Umfangreiche
Änderungen
an
der
ursprünglich
vereinbarter
Ausführungen
werden
gesondert
in
Rechnung
gestellt.
Anzeigenaufträge,
für
die
bis
zum
Anzeigenschluss
gemäß
Erscheinungsplan
Druckunterlagen
und
sonstige
notwendige
Daten
nicht
oder
nur
unvollständig
vorliegen,
werden
in
der
folgenden
Ausgabe
veröffentlicht.
Der
Verlag
behält
sich
vor,
entsprechende
Anzeigen
nach
besten Wissen und Gewissen und in der bestmöglichen Form anzupassen.
07.
Der
Verlag
liefert
Probeabzüge
nur
auf
ausdrücklichen
Wunsch.
Der
Auftraggeber
ist
für
die
Richtigkeit
der
von
ihm
geprüften
Probeabzüge
verantwortlich.
Erhält
der
Verlag
den
fristgemäß
übermittelten
Probeabzug
an
den
Auftraggeber
nicht
termingerecht
zurück,
gilt
die
Genehmigung
zum
Druck
und
zur
Veröffentlichung
erteilt.
Der
Verlag
übersendet
dem
Auftraggeber
nach
Erscheinungsdatum
kostenfrei
ein
Belegexemplar mit dem Verweis auf die entsprechende Anzeige.
08.
Rechnungen
sind
gemäß
der
Rechnungsstellung
des
Verlages
ab
Empfang
der
Rechnung
in
der
vereinbarten
Frist
zu
bezahlen.
Bei
Zahlungsverzug
oder
Stundung
werden
Zinsen
von
2,5
%
berechnet.
Der
Verlag
kann
bei
Zahlungsverzug
die
weitere
Ausführung
des
laufenden
Auftrags
bis
zur
Bezahlung
zurückstellen
und
für
die
restlichen
Anzeigen/digitale
Werbung
Vorauszahlung
verlangen.
Der
Verlag
behält
sich
vor
bei
Zahlungsverzug
die
Ausführung
des
laufenden
Auftrags
bis
zur
Bezahlung
zurückstellen
und
ggf.
für die weitere Bearbeitung Vorkasse einzufordern.
09.
Bei
nichterfolgter
Zahlung,
bei
Klage,
Vergleich
oder
Konkurs
entfällt
jeglicher
Nachlass.
Der
gesamte
Rechnungsbetrag
für
weitere
bereits
beauftragte
Anzeigen
wird
sofort
ohne
Gewährung
von
Nachlässen
fällig.
Dies
verpflichtet
den
Verlag
jedoch
nicht
zur
nachträglichen
Veröffentlichung
der
Anzeigen.
Der
Auftraggeber
kann
nur
unbestrittene
oder
rechtskräftig
festgestellte
Ansprüchen
einfordern.
Ihm
steht
die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur aufgrund von Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
10.
Druckunterlagen
werden
nur
bei
gesonderter
Vereinbarung
an
den
Auftraggeber
zurückgesandt.
Die
Aufbewahrungsfrist endet drei Monate nach Veröffentlichung der Anzeige.
11.
Sofern
infolge
höherer
Gewalt
oder
aus
anderen,
vom
Verlag
nicht
zu
vertretenden
Gründen
die
Ausführung
des
Auftrages
unmöglich
wird
oder
treten
aus
vergleichbaren
Gründen
Unterbrechungen
im
betrieblichen
Ablauf
auf,
welche
das
Erscheinen
der
Zeitschrift
oder
einzelner
Ausgaben
verzögern
oder
gar
verhindern, so ist der Verlag berechtigt, den Auftrag zurückzustellen oder davon zurückzutreten.
12.
Im
Rahmen
der
Geschäftsbeziehung
ist
der
Verlag
berechtigt,
ihm
bekannte
und
für
die
Vertragserfüllung
erforderliche
Daten
des
Auftraggebers
zu
speichern.
Diese
Daten
dienen
nur
dem
Zweck
der Auftragsabwicklung.
13.
Erfüllungsort;
Gerichtsstand:
Erfüllungsort
ist
Nürnberg,
Gerichtsstand
ist,
soweit
das
Gesetz
zwingend
nichts anderes vorschreibt, nach Wahl des Basilides-Verlages Nürnberg.
14.
Wir verweisen gemäß DSGVO auf unsere Datenschutzerklärung unter:
15.
https://basilides-verlag.de/datenschutz.htm.
Unsere Geschäftsbedingungen
Sitz des Verlages: Nürnberg.
Inhaber: Wolfgang Hermann Moissl, Nürnberg.